Ausschreibung Bundesbetroffenenrat

Das Jahr 2010 markiert mit den öffentlich gewordenen Fällen von systematischer sexualisierter Gewalt z.B. in der Odenwaldschule einen Wendepunkt und führte zu einem gesellschaftlichen Wandel. Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen erfuhr nun mehr Aufmerksamkeit und Betroffene fanden in vielen Fällen erstmals Gehör. Seitdem sind in unterschiedlicher Form Beteiligungsformate mit Betroffenen entstanden. Das Wissen und die Sichtweisen von Betroffenen sind der zentrale Faktor, um zu erfahren, wie Anerkennung gelingen kann, welche Unterstützung hilfreich ist und wie Schutz von Kindern und Jugendlichen heute gelingen kann. Neben institutionellen Betroffenenräten z.B. in den Kirchen, gibt es einen „Betroffenenrat beim Amt der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung“. Umgangssprachliche wird dieser auch Bundesbetroffenenrat genannt. Alle fünf Jahre wird der Rat neu ausgeschrieben, was nun für die Periode von 2025 bis 2030 geschehen ist. Interessierte Betroffene ab 18 Jahren können ihr Interesse bekunden. Unten ist die Ausschreibung und das Factsheet zu finden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

Zudem möchten wir diesen Artikel nutzen, um mitzuteilen, dass das Land Hessen in der Regierungserklärung von Familienministerien Diana Stolz mitgeteilt hat (https://hessen.de/presse/hinsehen-und-handeln-kinder-in-hessen-schuetzen), dass es einen Betroffenenrat des Landes Hessen geben wird. Dieser wurde, wie viele weitere Maßnahmen, im Landesaktionsplan gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend im letzten Jahr festgeschrieben. Wir begrüßen diese und weitere in der Regierungserklärung benannte Maßnahmen und freuen uns, dass Betroffene in Hessen darüber langfristig mehr Gehör finden und die Politik mit Ihrem Wissen qualitativ unterstützen.

bisheriger Betroffenenrat. Weitere Infos: https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass bis zum 6. Dezember 2024 sich Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend für eine Mitarbeit im Betroffenenrat 2025-2030 bewerben können. Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtliches, politisch beratendes Gremium bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Dieses seit 2015 bestehende Gremium ist zentral für die politische Arbeit der Beauftragten.

Die Mitglieder des im Sommer 2025 neu zu berufenden Betroffenenrates werden die politische Arbeit der Unabhängigen Beauftragten fachlich begleiten, vorhandenes Wissen ergänzen, aber auch Forderungen einbringen und sichtbar machen. Damit tragen sie dazu bei, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu verbessern, Hilfeangebote zu stärken und neu zu etablieren sowie Aufarbeitung und Forschung betroffenenorientiert voranzubringen.

Für ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten Mitglieder des Betroffenenrates eine monatliche Aufwandsentschädigung und haben Anspruch auf Gruppen- und Einzelsupervision. Reisekosten und andere notwendige Auslagen wie beispielsweise Kinderbetreuung werden ebenfalls übernommen.

Voraussetzungen und Bewerbung

Interessierte sollten mindestens 18 Jahre alt und bereit sein, sich über fünf Jahre ehrenamtlich zu engagieren. Eigeninitiative, kollegiale Verantwortung gegenüber der Gruppe und die Bereitschaft zur Mitgestaltung sind weitere wichtige Voraussetzungen für eine Mitarbeit im Betroffenenrat. Der Betroffenenrat trifft sich mindestens sechsmal im Jahr in Berlin. Damit Beteiligungsprozesse gelingen, braucht es die kontinuierliche Mitarbeit aller Mitglieder und die grundlegende Bereitschaft, sich aktiv an den vielfältigen Arbeitsprozessen zu beteiligen. Mit einem zeitlichen Arbeitsaufwand von 20 Stunden pro Monat ist zu rechnen.

Der Betroffenenrat zeichnet sich durch Vielfalt aus. Wir freuen uns über Bewerbungen aus allen gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Bereichen.

Der Bewerbungsbogen kann online über die Webseite www.bewerbung-betroffenenrat.de (Informationen auch in Leichter Sprache verfügbar)oder postalisch eingereicht werden. Möglichkeiten der Barrierefreiheit und hierfür erforderliche Unterstützungsmöglichkeiten werden im Rahmen des Auswahlverfahrens einbezogen, um für das Gremium eine möglichst breite Beteiligung zu ermöglichen. Bei Fragen ist die Geschäftsstelle des Betroffenenrates unter bewerbung-betroffenenrat@ubskm.bund.de zu erreichen.

Freundliche Grüße

i.A. Büro der Unabhängigen Kommission

zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs“